Oktoberfest: „Zu keinem Zeitpunkt getäuscht“
Im Streit um das Musikantenzelt auf der Oidn Wiesn wehrt sich die Boandlkramerei gegen den Vorwurf der „Vorspiegelung wahrheitswidriger Tatsachen“.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Im Streit um das Musikantenzelt auf der Oidn Wiesn wehrt sich die Boandlkramerei gegen den Vorwurf der „Vorspiegelung wahrheitswidriger Tatsachen“.
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