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Gericht lehnt Eilantrag der Bürger ab

Die Gemeindeverwaltung ist sehr zufrieden. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Bürgern, den Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“ außer Vollzug zu setzen, abgelehnt. Damit ist die Normenkontrollklage der Bürger aber noch nicht erledigt.