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Massenentlassungen – und die Übermittlungspflicht des Arbeitgebers

Der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Übermittlungspflicht gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG führt nicht zur Unwirksamkeit der im Rahmen einer Massenentlassung erklärten Kündigung(en). Der Arbeitgeber ...