Vorrang für Barrierefreiheit / Eigentümergemeinschaften müssen im Zweifel zustimmen
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Mitglieder von Eigentümergemeinschaften haben in der Regel einen Anspruch auf den Einbau behindertengerechter Vorrichtungen auf den Gemeinschaftsflächen. Dabei kommt es nicht auf die individuelle Betroffenheit des Antragstellers an. ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: