Keine Ausnahme für Gesichtsschleier am Steuer
Vollverschleiert aus religiösen Gründen am Steuer? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sehen für diese Forderung keine Grundlage.
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Vollverschleiert aus religiösen Gründen am Steuer? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sehen für diese Forderung keine Grundlage.
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