Lars Schellheimer sieht Landschaftsgärtner bei der neuen LKW-Maut benachteiligt
Seit dem 1. Juli wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Während Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm von der ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: