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Landesaufnahmebehörde an Polizei: Keine Abschiebung bei Widerstand

Es liest sich zunächst unfassbar: Eine Landesbehörde gibt der Polizei Anweisung, eine Abschiebung abzubrechen, wenn der Abzuschiebende sich wehrt. Es ist aber ein Missverständnis – an dem die Behörde selbst schuld ist.