Bauherr darf vereinbarten Skonto auch bei überhöhtem Mängeleinbehalt abziehen
Dies entschied das Landgericht Coburg. Der beklagte Bauherr hatte auf Klempner- und Dachdeckerarbeiten rund 61.000 € bezahlt. Knapp 6.400 € hatte er einbehalten, weil wegen eines Fehlers der klagenden ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: