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Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück
Im Körperverletzungsverfahren gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
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