Lügen zahlt sich nicht aus: So ertappen Arbeitgeber schwindelnde Bewerber
Lügen eines Bewerbers im Bewerbungsgespräch können auch langfristige Folgen haben, wenn sich der Schwindel in der Branche herumspricht.
Foto: pathdoc – shutterstock.comIm Rahmen eines Bewerbungsgesprächs ist es menschlich und verständlich, dass Kandidaten den Wunsch haben, sich von ihrer besten Seite zu präsentieren. Problematisch wird es aber, wenn dieser Wunsch sie zu einer Lüge verleitet. Hier ist Vorsicht geboten, denn Arbeitgeber haben ein geschultes Auge dafür, wenn etwas nicht ganz der Wahrheit entspricht.Risiken der UnehrlichkeitDenn Fakt ist, dass die potenziellen Folgen von Unehrlichkeit in Bewerbungsgesprächen schwerwiegend und langfristig sein können. Wird eine Lüge entdeckt, kann das nicht nur das sofortige Ende des Bewerbungsverfahrens bedeuten, sondern auch nachhaltig den Ruf des Bewerbers schädigen – vor allem in eng vernetzten Branchen. Doch selbst wenn die Lüge zunächst unentdeckt bleibt und der Kandidat die Stelle erhält, kann sie später ans Licht kommen und Probleme nach sich ziehen. Ein häufiger Grund für Unehrlichkeit im Bewerbungsgespräch ist der Druck, sich bestmöglich darzustellen. Nicht selten werden dann Fähigkeiten übertrieben oder erfunden – aus Angst, andernfalls in einem negativen Licht zu erscheinen. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass Authentizität und Ehrlichkeit für Arbeitgeber ebenso bedeutend sind wie die Fähigkeiten eines Kandidaten. Sie zeigen dem Arbeitgeber, dass der Bewerber selbstbewusst genug ist, um seine Stärken und Schwächen ehrlich zu präsentieren. So erkennen Personaler und Manager Lügen Um Anzeichen von Unehrlichkeit zu erkennen, sind Arbeitgeber darauf geschult, die Reaktionen des Kandidaten auf spezifische Fragen zu prüfen. Stimmen die Antworten nicht mit den Informationen aus dem Lebenslauf oder dem Bewerbungsschreiben überein, kann das ein Hinweis auf Schwindel sein. Auch die Art und Weise, wie Kandidaten über ihre Erfahrungen sprechen, kann Aufschluss darüber geben, wie ehrlich sie sind. Ausweichende Antworten, übertriebene Selbstbeweihräucherung oder nonverbale Hinweise – so zum Beispiel nervöses Verhalten, eine ungewöhnliche Körpersprache oder fehlender Blickkontakt – können auf Unaufrichtigkeit hinweisen. Es ist jedoch wichtig, diese Anzeichen im Kontext der gesamten Konversation zu betrachten. Diese Techniken können Arbeitgeber anwendenGrundsätzlich gibt es verschiedene Techniken, um Unehrlichkeit im Bewerbungsgespräch aufzudecken. Das sogenannte “Verhaltensinterview” fordert detaillierte Beispiele aus der Vergangenheit, um Fähigkeiten zu belegen. Diese Methode kann dazu beitragen, Übertreibungen zu entlarven, da es schwierig ist, stimmige Geschichten aus dem Stegreif zu erfinden. Im Rahmen des sogenannten “Stressinterviews” stellen Verantwortliche unerwartete Fragen, um zu sehen, wie der Kandidat unter Druck reagiert. Referenzen und Hintergrundüberprüfungen können ebenfalls hilfreich sein. Personalvermittler und Arbeitgeber setzen üblicherweise eine Kombination dieser Strategien ein, um mögliche Lügen frühzeitig aufzudecken und dadurch ungeeignete Kandidaten auszusortieren. (pg)Wann Bewerber lügen dürfenUnzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch …
Foto: baranq – shutterstock.com… muss man nicht wahrheitsgemäß beantworten.Frage nach Vorstrafen
Foto: OFFFSTOCK – shutterstock.comDie Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit. Frage nach dem Glauben
Foto: Amanda Carden – shutterstock.comAuch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber.Frage nach Aids-Erkrankung
Foto: Production Perig – shutterstock.comFragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Frage nach Parteizugehörigkeit
Foto: Anne Czichos – shutterstock.comAuch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei.Frage nach Familienplanung
Foto: YanLev – shutterstock.comAuch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig.Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit
Foto: Achim Wagner – shutterstock.comHier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen. Frage nach Lohnpfändungen und Vermögensverhältnissen
Foto: Markgraf – shutterstock.comDiese Fragen sind unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt.Souverän antworten
Foto: tsyhun – shutterstock.comAuf unzulässige Fragen lieber nicht “Das dürfen Sie nicht!” sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben.Frage nach Schwangerschaft
Foto: Adam Gregor – shutterstock.comSo ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte.
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