Auslegung des Haushaltsplanentwurfes 2025/2026 – Im Zeitraum vom 9. bis 17. September 2024 einsehbar
Alle Einwohner und Abgabepflichtigen sind eingeladen, vom 9. bis zum 17. September 2024 Einsicht in den Haushaltsplanentwurf 2025/2026 zu nehmen.
Dieser liegt in Papierform im Zimmer 107 des Stadthauses der Stadtkämmerei aus. Zusätzlich ist der Haushaltsplanentwurf auf der Internetseite pirna.de > Stadtinfo > Aktuelles> Bekanntmachungen > Bekanntmachungen Finanzen verfügbar.Im Haushaltsplan werden die kommunalen Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2025/2026 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Dabei müssen zunächst die sogenannten Pflichtaufgaben einer Kommune, wie der Betrieb und die Unterhaltung von Schulen oder die Bereitstellung von Kindertagesstätten, finanziell abgesichert werden. Ein Haushaltsplan ist daher stets ein Balanceakt zwischen dem Notwendigen, dem Wünschenswerten und dem letztlich Finanzierbaren, einschließlich der damit verbundenen Investitionen. Neben den Pflichtaufgaben tragen jedoch insbesondere die freiwilligen Leistungen, wie die Förderung des Vereinslebens und die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Lebens- und Liebenswürdigkeit der Stadt bei.Einwohnern und Abgabepflichtige haben darüber hinaus das Recht, in der Zeit vom 09.09. bis 26.09.2024 (Einwendungsfrist) Einwendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben. Über die gegen den Entwurf erhobenen Einwendungen wird vor der eigentlichen Beschlussfassung des Haushaltes einzeln abgestimmt.Zur weiteren Erläuterung des Haushaltsplans findet am 25. September 2024 um 17:00 Uhr eine öffentliche Veranstaltung im Großen Ratssaal des Pirnaer Rathauses statt. Oberbürgermeister Tim Lochner, Bürgermeister Markus Dreßler und Stadtkämmerin Birgit Erler werden das Zahlenwerk präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch Fachgruppenleiter werden anwesend sein, um zusätzliche Informationen zu bieten und Fragen zu beantworten.Am 12. November 2024 soll das Zahlenwerk in einer öffentlichen Sitzung durch den Stadtrat beschlossen werden.
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