Es handelt sich um einen Schaden der Betriebshaftpflicht
19.9.2024 – Ergänzend sei angeführt, dass es sich (meines Erachtens) damit um einen Schaden der Betriebshaftpflicht handelt (BHV). Will heißen, der Beklagte hat hier seine Sorgfaltspflicht verletzt.
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