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Zu spät wegen Enteisung: BGH stärkt Rechte von Flugreisenden

Eis und Schnee auf den Tragflächen sind ein Risiko beim Fliegen: Darum wird vorbeugend enteist, ehe die Maschine abhebt. Kommt es dadurch zu Verspätungen, können Passagiere auf Entschädigungen hoffen.