Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig!
Nicht-rückzahlbare Zuschüsse: Die Soforthilfen wurden ursprünglich als nicht-rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Versuch der L-Bank, die Hilfen nachträglich in rückzahlbare Darlehen umzudeuten, wurde ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: