Änderungen bei den Anwohnerparkkarten ab 2025 – Parkberechtigung wird digital geprüft
Ab dem Jahr 2025 erfolgt die Prüfung der Parkberechtigungen für die Anwohner der Innenstadt, Altstadt und Fußgängerzone digital. Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges wird im System erfasst und bei Kontrollen durch das Ordnungsamt per Smartphone geprüft.
Dementsprechend werden ab 2025 keine Anwohnerparkkarten mehr gedruckt und versandt.Aufgrund dieser Systemumstellung entfällt zukünftig die Ausgabe von Wechselkarten für Anwohner. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Bewohner, die bisher in Besitz einer solchen Wechselkarte sind, dem Bürgerbüro bis zum 30.10.2024 unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und des Fahrzeugscheines (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) die Kennzeichen ihrer genutzten Fahrzeuge mitzuteilen. Die Informationen können dem Bürgerbüro nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich während der Öffnungszeiten oder postalisch an untenstehende Adresse weitergeleitet werden.Postadresse Bürgerbüro Bürgerbüro der Stadt Pirna Am Markt 1/2 (Rathaus) 01796 PirnaÖffnungszeiten BürgerbüroMontag:8 bis 12 UhrDienstag:8 bis 19 UhrMittwoch:8 bis 12 UhrDonnerstag:8 bis 19 UhrFreitag:8 bis 12 UhrWeitere Informationen und einen Vordruck der Nutzungsvereinbarung bei Nutzung überlassener Fahrzeuge sind auf der Internetseite pirna.de unter Rathaus online > Dienstleistungen A-Z > Parken zu finden. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Telefonnummer 03501/556368 oder per E-Mail buergerbuero@pirna.de zur Verfügung.Die Stadt dankt für das Verständnis und bittet um rechtzeitige Beantragung, damit eine Berechtigung für das nächste Jahr pünktlich erteilt werden kann. Dies gilt auch für Bewohner, welche das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
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