Schornstein gehört allen / Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird. ...
Hier finden Sie den kompletten Artikel: