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Mieter haben Recht auf Warme: Schritte bei Ausbleiben der Heizversorgung durch Vermieter

**In Kürze: Mieter haben Recht auf angemessene Heizung und Warmwasser**

Wenn Sie als Mietende ausgerechnet im Winter feststellen müssen, dass Ihre Heizung und das Warmwasser abgedreht sind, kann das nicht nur unangenehm sein. Es gibt aber auch Rechte und Möglichkeiten, um sich in solchen Situationen zu wehren.

**Was Mieter tun können**

Wenn Ihr Vermieter die Energieversorger nicht bezahlt, kann es passieren, dass die Heizung und das Warmwasser abgedreht werden. In solchen Fällen gibt es eine mögliche Lösung: Mieter können eine Nothilfevereinbarung abschließen. Mit dieser Vereinbarung können künftige Vorauszahlungen gesammelt und auf ein gemeinsames Konto einzuzahlen. Von dort aus kann dann das Versorgungsunternehmen bedient werden. So ist es möglich, die Heizung und das Warmwasser wieder zu aktivieren.

**Einigung aller Mietparteien notwendig**

Allerdings sind alle Mietparteien in diesem Fall gemeinsam daran beteiligt. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihren Mitmietern abstimmen müssen, um diese Lösung durchzusetzen. Es ist die schnellste und einfachste Variante, um wieder warm zu werden.

**Mietminderung: Eine Möglichkeit, aber keine Lösung**

Eine Mietminderung ist auch möglich, wenn weder Warmwasser noch Heizung zur Verfügung stehen. Dann kann die Miete sogar um 100 Prozent gemindert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Mietminderung die Mängel nicht beseitigt.

**Bleibt der beste Weg: Eine Lösung mit den Energieversorgern**

Die Expertin Ellen Schultz empfiehlt es, sich lieber mit den Energieversorgern abzustimmen, um eine Lösung zu finden. Eine Klage ist auch möglich, hilft aber nicht schnell.

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**Mehr Wissen: Nothilfevereinbarung (keine direkte Wikipedia-Verlinkung)**
Eine Nothilfevereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, bei der gemeinsam mit den Mitmietern Vorauszahlungen gesammelt werden, um die Heizung und das Warmwasser wieder zu aktivieren.