Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 233 ZPO – Wied ... / IV. Schuldlosigkeit der Partei an der Fristversäumung.
Zentraler Prüfungspunkt bei der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die Partei die Fristversäumung zu vertreten hat, also nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Maßstab ist die ›Sorgfalt ...
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