Elektronische Patientenakte: Digitale Gesundheitsdaten für alle Versicherten
**Digitale Gesundheitsdaten für alle: Was ändert sich ab 15. Januar?**
In Kürze werden die gesetzlichen Krankenkassen alle Versicherten mit einer elektronischen Patientenakte ausstatteten - eine erhebliche Verbesserung der Patientenversorgung und ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalen Gesundheitsabteilung.
**Elektronische Patientenakten für alle**
Ab dem 15. Januar sind die Kassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte bereitzustellen, außer für die, die dem zuvor widersprochen haben. Die Akte soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Das bedeutet, dass jede Person künftig Zugang zu ihren gesamten medizinischen Daten hat - von der Diagnose bis zur Behandlung.
Ein wichtiger Aspekt: Die Versicherten können selbst Dokumente dort einfügen, Ärzte müssen Daten aus aktuellen Behandlungen einstellen. Dies bietet nicht nur eine umfassende Übersicht über die gesamten Behandlungsabläufe, sondern ermöglicht es Patienten und Arztpraxen auch, aufeinander abgestimmte Entscheidungen zu treffen.
**Patienten sind selbstständig im Umgang mit ihrer Daten**
Die Versicherten haben über eine App ihrer Krankenkasse Zugriff auf die E-Akte und steuern dort, welche Dokumente einsehbar sind. Sie können nach Angaben von Gesundheitsministerium und Krankenkassen Dokumente sperren und auch wieder löschen oder auch die ganze Akte später wieder löschen lassen.
Dieser Kurswechsel ist nicht nur eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung, sondern auch ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Verantwortlichkeit. Denn letztlich haben Patienten das Recht, über ihre eigenen Daten zu entscheiden - und die Ärzte und Krankenkassen müssen ihnen dabei helfen.
**Mehr Wissen:**
[Mehr über die elektronische Patientenakte](https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Patientenakte)