None

Urteil: Nur regelmäßiges Einkommen zählt beim Krankengeld

uniVersa Versicherungen: Urteil: Nur regelmäßiges Einkommen zählt beim Krankengeld Bei längerer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld, das sich aus dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Nicht jede Einmalzahlung ist hierbei zu ...

Hier finden Sie den kompletten Artikel: