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Die „Sonderregel“ im NATO-Truppenstatut bei Straftaten von US-Soldaten auf deutschem Boden

Im Oktober dieses Jahres wurde ein US-Soldat, der auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trotz eines zuvor abgelegten Geständnisses von einem US-Militärgericht freigesprochen. Dies war nur möglich, weil es, wie es unter anderem der SWR berichtet, im NATO-Truppenstatut, welches den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, eineWeiterlesen

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