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Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten

In diesem Fall gilt der übermittelte Bescheid im Inland am 4. Tag (bis 31.12.2024 am 3. Tag) nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bei Briefsendungen ins Ausland beträgt ...