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AfD-Politiker wegen Volksverhetzung und Anstiftung zur Beleidigung vor Gericht.

**Für Eilige**

Die Staatsanwaltschaft in Thüringen ermittelt gegen den AfD-Politiker Stephan Brandner, da er eine Journalistin als "Faschistin" bezeichnet haben soll. Der Vorwurf der Volksverhetzung und Anstiftung zur Beleidigung hat schwerwiegende Konsequenzen für die Politik in Deutschland.

**Der Fall Stephan Brandner**

Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen den Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Der Vorwurf ist der Beleidigung und der Anstiftung zur Beleidigung. Eine "Spiegel"-Journalistin soll Brandner wiederholt als "Faschistin" bezeichnet haben, was zu einer Strafanzeige geführt hat.

Der Bundestag hatte im Oktober Brandners Immunität aufgehoben. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Schritt ermöglichte das Strafverfahren gegen den Parlamentarier.

Brandner selbst rechtfertigte seinen Umgang mit dem Begriff "Faschistin" damit, dass die Journalistin und ihr Arbeitgeber auch keine Halt davor machten, die Bezeichnung auf Titelseiten zu verwenden. Doch dies änderte nichts daran, dass er bereits drei Mal zu Ordnungsgeldern in Höhe von insgesamt 50.000 Euro verurteilt wurde.

**Mehr Wissen:**

[Mehr zum Thema Volksverhetzung und Anstiftung zur Beleidigung auf Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung)