Laubunfall in U-Bahnhof: Betreiber haftet nicht immer
Verkehrsbetriebe müssen Zugänge zu Haltestellen regelmäßig von Laub und Schnee befreien, damit Fahrgäste sicher zu Bus und Bahn gelangen. Das können sie aber nicht durchgehend leisten.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: