None

Verurteilter Ladendieb sitzt für Geldstrafe in Haft

**In Kürze**

Ein 47-jähriger Mann aus Döbeln ist in Haftland nachdem er Lebensmittel im Wert von rund 18 Euro nicht bezahlt hatte. Die Folgen seines Handelns gehen weit über einen einfachen Geldstrafenbeschluss hinaus.

**Die Tat und die Konsequenzen**

Am Dienstagnachmittag wurde der Mann bei einem Einkauf in einem Discounter an der Unnaer Straße in Döbeln von Angestellten erwischt, als er Lebensmittel im Wert von rund 18 Euro in seinem Rucksack versteckt und an der Kasse nicht bezahlt hatte. Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn bereits ein Haftbefehl vorlag. Eine offene Geldstrafe zur Abwendung der Haft konnte er nicht begleichen. Als Folge wurde er von Polizisten in eine sächsische Justizvollzugsanstalt gebracht.

**Mehr Wissen:**

[**Haftbefehl**](https://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl)

Ein Haftbefehl ist ein richterlicher Beschluss, durch den der Staat jemanden festnehmen und ins Gefängnis stecken kann. Er wird von einem Richter erlassen, wenn die Polizei Grund zu dem Verdacht hat, dass eine Person an einer Straftat beteiligt war. Der Haftbefehl ist ein wichtiger Teil des Rechtssystems und dient dazu, sicherzustellen, dass Personen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, zur Rechenschaft gezogen werden.