Mordfall Valeriia H.: Anklage gegen 37-Jährigen erhoben
**Für Eilige:**
Mordfall Valeriia H.: 37-Jähriger soll Mädchen aus niedrigen Beweggründen getötet haben und wird nun wegen Mordes angeklagt.
**Hauptartikel:**
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder erhoben. Der 37-jährige Tatverdächtige soll das neunjährige Mädchen Valeriia H. aus niederen Beweggründen erstickt haben. Laut der Ermittler nutzte der Mann die Arg- und Wehrlosigkeit des Mädchens aus, da sie ihn gut kannte und ihm vertraute.
Die Tat soll am 3. Juni in einem Waldstück begangen worden sein, nachdem der 37-Jährige Valeriia zuvor an ihrer Wohnung abgepasst hatte, als sie auf den Weg zur Schule machen wollte. Die Suche nach dem Mädchen dauerte tagelang und endete erst mit seiner Entdeckung etwa vier Kilometer südlich ihrer Wohnung.
Laut den Ermittlungen des 37-Jährigen war es auch eine persönliche Motivation, die zu der Tat geführt hat: Er wollte sich an der Mutter des Mädchens rächen, da diese wenige Tage zuvor die kurzzeitige Beziehung mit ihm beendet hatte. Dieser Umstand könnte für die mögliche Verurteilung als Mörder von Bedeutung sein, da niedere Beweggründe als Mordmerkmal erster Güte gelten.
Der 37-Jährige wurde daraufhin international gesucht und Ende Juni in Tschechien gefasst. Er befindet sich seitdem in sächsischer Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung gegen ihn wird noch nicht festgelegt.
**Mehr Wissen:**
**Paragraph 211 des Strafgesetzbuches (Deutschland)**
[https://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph_211_des_Strafrechtsbuchs_für_das_Königreich_Sachsen](https://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph_211_des_Strafrechtsbuchs_für_das_Königreich_Sachsen)