Kinderzimmer-Dealer bleibt auf freiem Fuß: Urteil gegen Maximilian Schmidt aufgehoben
**Für Eilige**
Der Fall des sogenannten "Kinderzimmer-Dealers" Maximilian Schmidt erreicht ein neues Kapitel: Ein Urteil gegen ihn wurde teilweise aufgehoben, und er muss nun vor einer anderen Strafkammer verhandeln.
**Hintergrund**
Maximilian Schmidt war der Erfinder des legendären Drogenshops "Shiny Flakes". Zwischen 2013 und 2015 verkauft er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig-Gohlis heraus rund eine Tonne Drogen über die Internetplattformen. Für den Verkauf wurde er damals zu 7 Jahren Jugendhaft verurteilt, von denen er 4 Jahre verbüßte.
Nach seiner Haftentlassung soll Schmidt an dem Aufbau einer neuen Online-Drogenhandelsplattform unter dem Namen Candylove.to beteiligt gewesen sein. Dafür wurde er 2023 erneut verurteilt, dieses Mal zu viereinhalb Jahren. Die Revision gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein.
**Neuer Prozess**
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass das Urteil gegen Maximilian Schmidt teilweise aufgehoben wird. Damit muss Schmidt vor einer anderen Strafkammer am Landesgericht in Leipzig verhandeln. Die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bleiben jedoch bestehen.
**Mehr Wissen:**
* **Jugendhaft**: Ein Jugendstrafenrecht, das Jugendliche für bestimmte Delikte zu einer Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren verurteilen kann. (Wikipedia)