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BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen

Berlin (ots) - Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen ...

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