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Der Zittauer mit dem Problem: Anklagen ohne Konsequenzen?

Für Eilige:
Zweieinhalb Jahre nach wiederholten Verfehlern und zahlreichen Anklagen droht dem Zittauer ein mildes Ende seiner Strafprozesse.

Der 45-jährige Mann, der seit Jahren vor Gericht stand, hat mehrere Anklagen zu ahnden: gefährliche Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten, Bedrohungen, Beleidigungen und mehr. In einer Verurteilung wird das Verfahren voraussichtlich nicht enden - nicht zuletzt deswegen, weil die vorgeworfenen Taten schon drei bis vier Jahre zurückliegen.

Der Angeklagte war sogar zu einem guten Teil geständig. Er gab zu, mehrmals Trunkenheitsfahrten gemacht zu haben und den "Stinkefinger" gegen Polizisten gezeigt zu haben. Auch eine Bedrohung abgegeben zu haben, räumte er ein. Der betroffene Mann sei der Ex-Gatte einer Frau, mit der er mal zusammen war, hatte er bei einem Internet-Nachrichtendienst geschrieben: "Ich f... Deine Kinder."

Die Strafverfolgungsbehörden und das Gericht haben jedoch entschieden, keine harte Strafe anzuordnen. Stattdessen sollen Auflagen gemacht werden, wie etwa eine Geldzahlung. Als Grund dafür nannte der Richter die seit den vorgeworfenen Straftaten verstrichene Zeit von mehreren Jahren und dass kein Urteil ergehen sollte.

In diesem Zusammenhang ist es interessant zu sehen, dass die Gerichte in Deutschland versuchen, eine Balance zwischen Strafe und Rehabilitierung zu finden. Es wird angenommen, dass der Mann sich bereits in einem fortgeschrittenen Alter befindet und daher keine harte Strafe vonnöten ist.

Mehr Wissen:
**Strafprozessordnung SZ (§ 153a):**
Die Strafprozessordnung SZ regelt die Vorschriften für den Strafverfahrensprozess in Deutschland. Die genannte Bestimmung, § 153a, besagt, dass wenn kein Urteil ergehen soll, jedoch eine Geldzahlung oder andere Auflagen anzuordnen sind, diese von Amts wegen vorgeschlagen werden können.