Grönemeyer droht CDU mit Rechtsmittel wegen Songmisuse im Wahlkampf
**In Kürze:**
Der Sänger Herbert Grönemeyer hat der CDU untersagt, sein Song "Zeit, dass sich was dreht" im Wahlkampf zu nutzen. Die Partei hat daraufhin das Video von Friedrich Merz' Auftritt bei der Jungen Union verändert.
**Grönemeyer droht CDU mit Rechtsmittel wegen Songmisuse im Wahlkampf**
Die Nutzung von Musikern und Bands in Wahlwerbung ist ein umstrittenes Thema. Für viele Künstler gilt: Man darf ihre Songs nicht ohne Erlaubnis nutzen, insbesondere nicht für politische Zwecke. Herbert Grönemeyer, bekannt aus Hits wie "Mensch" oder "Männer", hat kürzlich der CDU und ihrer Jugendorganisation die Nutzung seines Songs "Zeit, dass sich was dreht" untersagt.
Der Grund dafür ist einfach: Grönemeyer will nicht, dass sein Song für Wahlwerbung genutzt wird. Das Video von Friedrich Merz' Auftritt bei der Jungen Union, in dem er zum Beat des Liedes den Saal betritt, soll daher verändert werden. Die CDU äußerte sich auf Nachfragen der dpa nicht zu Grönemeyers Verbot.
Grönemeyer hatte den Song 2006 herausgebracht, er wurde damals zur Hymne bei der Fußball-Weltmeisterschaft. In diesem Jahr erschien eine neue Version des Lieds mit einem Rap-Remix von $oho Bani. Diese Version wurde beim JU-Treffen gespielt.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Künstler gegen die Nutzung ihrer Songs im Wahlkampf wehren. Der Abba-Star Björn Ulvaeus hatte bereits vor Tagen moniert, dass auf Wahlkampfveranstaltungen des US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump Lieder und Videos der schwedischen Kultband liefen.
**Mehr Wissen:**
GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
[https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte](https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte)