Strategische Überwachung durch den BND: Neuregelungen notwendig nach Urteil des Verfassungsgerichts
**Kurz gesagt:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die strategische Überwachung des BND durch das G-10-Gesetz verfassungswidrig ist und die Ausgestaltung der Überwachung neu geregelt werden muss.
Die strategische Überwachung des BND greift anlasslos Kommunikationsströme durch, um verdächtige Nachrichten auszuweisen. Dabei handelt es sich um Telefonate, SMS und E-Mails, die von den internationalen Kabelleitungen abgefangen werden. Der BND filtert mithilfe von Suchbegriffen (Selektoren) diese Nachrichten aus und prüft sie genauer. Anschließend sind nur einige Dutzend Kommunikationen relevant.
Diese Form der Überwachung ist schon seit 1968 im G-10-Gesetz geregelt, ursprünglich zum Aufdecken von Kriegsvorbereitungen des Ostblocks. Doch seit 1994 steht der Kampf gegen Terrorismus und illegalen Rüstungshandel im Vordergrund. Im Jahr 2015 wurde die strategische Überwachung auch auf Cyberspionage und Cybersabotage erweitert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1999 die strategische Überwachung überprüft und gebilligt, obwohl Amnesty International (AI) gegen diese Entscheidung vorgegangen ist. Die Ausgestaltung der Überwachung wurde nun als verfassungswidrig eingestuft.
Für Eilige, die wissen möchten, was nun passiert: Die Bundesregierung hat bis Ende 2026 Zeit, um die Mängel abzustellen. Der Bundestag muss sich mit diesen Neuregelungen befassen und sicherstellen, dass die strategische Überwachung des BND rechtlich gesehen sicher durchgeführt wird.
**Mehr Wissen:** G-10-Gesetz
Das [G-10-Gesetz](https://de.wikipedia.org/wiki/G-10-Gesetz) ist ein Gesetz in Deutschland, das die Sicherheitsbehörden ermächtigt, Kommunikationsverkehr abzuhören und zu überwachen. Es wurde 1968 erlassen, um die Aufdeckung von Kriegsvorbereitungen des Ostblocks sicherzustellen. In den letzten Jahren hat sich der Fokus auf den Kampf gegen Terrorismus und illegalen Rüstungshandel verlagert.