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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 928 BGB – Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus.
Der Verzicht ist mit Eingang beim Grundbuchamt nach § 130 I, III unwiderruflich (RGZ 82, 74), aber der Eintragungsantrag kann bis zur Eintragung zurückgenommen werden (KGJ 48, 256; MüKo/Ruhwinkel Rz 6 ...
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