Datenschutzskandal in Dresden: Stadt reagiert mit Außerordentlicher Kündigung
**Für Eilige:**
Ein ehemaliger Systemadministrator der Landeshauptstadt Dresden steht im Verdacht, unter Missbrauch von vertraulichen Daten zu stehen. Er soll unbefugt externe Speichermedien an dienstliche IT-Technik angeschlossen und dabei Tausende personenbezogener Dateien transferiert haben.
**Inhalt:**
Der 54-jährige Systemadministrator war seit langem bei der Landeshauptstadt Dresden tätig. Seine Arbeit als Administrator im Eigenbetrieb IT Dienstleistungen umfasste die datentechnische Unterstützung von Wahlen für das Bürgeramt. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Erstellung und Speicherung des Wählerverzeichnisses zur Ausfertigung der Wahlbenachrichtigungen.
In dem fraglichen Zeitraum, vom Mai bis 22. Oktober 2024, soll der Beschuldigte jedoch unbefugt externe private Speichermedien an dienstliche IT-Technik der Landeshauptstadt Dresden angeschlossen haben und dabei insgesamt etwa 270.000 Dateien transferiert haben. Darüber hinaus soll er eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 25. Oktober Anzeige bei der Polizeidirektion Dresden erstattet. Am 26. Oktober 2024 wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden beim Amtsgericht Dresden ein Durchsuchungsbeschluss für den Beschuldigten erwirkt und umgesetzt. Sämtliche der beim Beschuldigeten vorhandenen Speichermedien wurden dabei sichergestellt.
Der Tatmotiv ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte oder dies bereits getan haben könnte. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die Stadt reagierte mit einer außerordentlichen Kündigung des Beschuldigten. Der Verdacht des Datenschutzverstoßes wurde bei regulären Prüfungen zum dienstgerechten Umgang mit Daten durch den Eigenbetrieb IT der Landeshauptstadt Dresden festgestellt. Die Speicherung von Daten auf nichtdienstlichen Geräten ist per Dienstordnung strikt untersagt.
Bei der Auswertung einer anlassbezogenen Kontrolle der Zugriffsprotokolle des Beschuldigten am 21. Oktober 2024 wurde festgestellt, dass neben der Bearbeitung von privaten Dateien auf einem privaten Speichermedium auch das Wahlbenachrichtigungsverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden heruntergeladen wurde.
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