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Verkehrssünde: Straftäter landen hinter Gittern, Autos kippen um und Fahrräder verschwinden

Für Eilige: In Kürze wurde letzte Woche in einer Serie von Vorfällen auf den Autobahnen im Görlitzer Bereich wieder einmal deutlich, dass der Verkehrsweg nicht nur ein Ort für Reisen und Transporte ist, sondern auch oft das Aus für Straftäter und Schläger.

Ein 39-jähriger Fahrer eines Renault-Transporters blieb am Freitagmorgen auf der Autobahn 4 in Richtung Polen liegen. Der Grund dafür war eine Panne, die ihn kurz vor der Ausfahrt Görlitz zum Stehen brachte. Als die Polizisten das Fahrzeug sicherten, stellten sie bei einer routinemäßigen Kontrolle fest, dass gegen den 39-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Da der Fahrer nicht über die rund 1.000 Euro verfügte, um seine Strafe zu bezahlen, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam, bis ein telefonisch kontaktierter Bekannter den notwendigen Betrag zur Begleichung seiner Strafe nach Deutschland bringen konnte.

Ebenfalls am selben Tag stieß eine Streife der Bundespolizei bei einem VW-Sharan auf ein verbotenes Reizstoffsprühgerät in der Türablage des Fahrzeugs. Der 24-jährige Polacke, der das Fahrzeug führte, zahlte vor Ort 150 Euro für die Sicherstellung des Geräts.

Ein weiterer Unfall ereignete sich am Donnerstagmorgen, als ein Transporter umkippte und die komplette Fahrbahn in Niesky blockierte. Es entstand Sachschaden von etwa 10.000 Euro, jedoch wurden keine Menschen verletzt.

In Görlitzer Weinhübel wurde an einem E-Bike gestohlen. Die Täter nahmen das Rad mit zwischen 15 Uhr und 19:30 Uhr. Der Kriminaldienst ermittelt derzeit noch.

Am Freitagmorgen musste ein polnischer Kraftfahrer seinen Mercedes auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße stehenlassen. Die Polizisten hatten bei der Überprüfung seiner Personalien einen vorliegenden Vollstreckungshaftbefehl festgestellt, woraufhin sie ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt brachten.

Mehr Wissen:
**Haftbefehl**
Ein Haftbefehl ist ein schriftlicher Beschluss eines Gerichts oder einer anderen Behörde, der eine Person zur Verhaftung und Festnahme anordnet. [1]