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Überfälle in Dresden: Polizei jagt Banden durch die Stadt

**In Kürze: Überfälle in Dresden**

Im vergangenen Wochenende war die sächsische Landeshauptstadt Dresden von einer Reihe von Überfällen geplagt. Einige Opfer wurden verletzt und viele andere gerieten in Panik.

**Wochenend der Angst**

Am Samstagabend ereignete sich ein Vorfall in einem Markt, bei dem ein 23-Jähriger alkoholische Getränke stahl und dabei einen Mitarbeiter des Marktes verletzte. Am Alaunpark wurden zwei Männer von einer zehnköpfigen Gruppe überfallen und misshandelt. Der Täter schlug und trat auf die Opfer ein, stahl das Bargeld und Geldkarten aus dem Portemonnaie eines der Männer und floh.

Ein 50-jähriger Mann wurde in ähnlicher Weise von drei Tätern überfallen. Er wurde von einem Täter angesprochen und unvermittelt von einem zweiten gestoßen, woraufhin er ins Straucheln kam. Den Moment nutzte ein dritter Täter, der das Handy des Mannes aus der Tasche zog.

**Erkenntnisse durch Polizei**

Am Sonntagmorgen und in der Nacht zu Montag kam es zu weiteren Überfällen in Dresden. Eine zehn- bis 15-köpfige Gruppe bedrohte einen 24-Jährigen auf der Hauptstraße und forderte ihn auf, seine Geldbörse zu übergeben. Als er das tat, entnahmen sie Geldkarten und Bargeld und flohen.

Zwei Personen griffen einen 24-Jährigen an und stahlen seine Kopfhörer. Sie stiegen gemeinsam mit dem Mann aus einer Straßenbahn und folgten ihm. Sie schlugen ihn von hinten nieder und raubten die Kopfhörer. Alarmierte Polizisten stellten kurz darauf zwei Jugendliche (15, 16) an der Münchner Straße.

**Letzte Überfälle**

In der Nacht zu Montag haben Polizisten einen 18-jährigen Staatenlosen an der Nöthnitzer Straße festgenommen, der zuvor mit weiteren Personen 20 Euro von einem 61-Jährigen geraubt hatte. Der 61-Jährige wurde von mehreren Personen zu Boden gestoßen und eine Frau entnahm aus seiner Tasche das Geld.

**Mehr Wissen:**

* **Raubüberfall**: Ein Raubüberfall ist ein Straftatbestand, der den Fall des Überfalles eines Opfers mit der Absicht beschreibt, Sachwerte zu stehlen. In Deutschland wird er in § 250 StGB geregelt.