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Facebook-Daten-Hack: Nutzer können auf Schadenersatz hoffen

Für Eilige:

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Entscheidung festgestellt, dass Nutzer von Facebook auf Schadenersatz hoffen können, wenn ihre persönlichen Daten ohne ihre Zustimmung veröffentlicht wurden.

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Im April 2021 hatte es einen schwerwiegenden Datenschutzvorfall gegeben: Unbekannte hatten die Daten von rund 533 Millionen Nutzern weltweit ausgenutzt und im Internet verbreitet. Die meisten dieser Nutzer haben bis dato noch keinen Erfolg bei ihren Klagen gegen Facebook gesucht. Nun hat der Bundesgerichtshof in einer vorläufigen Entscheidung bestätigt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ausreichend ist, um Schadenersatz zu fordern.

Die Richter haben klargestellt, dass nicht nur die immateriellen Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste berücksichtigt werden müssen, sondern auch der tatsächliche Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Es ist jedoch noch unklar, ob diese Entscheidung auf höchster Ebene bestätigt wird.

Für den Facebook-Konzern Meta bleibt das Aus für die Klagen jedoch offen. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields argumentierte nach der Verhandlung, dass es bei diesem Vorfall keiner Datenschutzverstoß gegeben hatte und daher keine Schadenersatzforderungen berechtigt seien.

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**Datenschutz**: Im Internet finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Datenschutz. (https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz)