Kommunen unter Druck: Fristen für Wahlbenachrichtigungen werden verschoben
**Für Eilige: Wahlprozess in Deutschland wird durch Bundestagswahlkomplikationen noch komplexer**
In der bevorstehenden Bundestagswahl werden Kommunen aufgrund der Vorgeschichte mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert. Die geänderten Fristen und die dringende Notwendigkeit, Wähler rechtzeitig zu informieren, belasten viele Gemeinden.
**Harte Zeit für Kommunen**
Die Wahlbenachrichtigungen, die normalerweise fünf bis sechs Wochen vor der Wahl verschickt werden, können aufgrund des Vorlaufs nicht mehr wie geplant funktionieren. Dies liegt daran, dass alle Wahlberechtigten bereits in das Wählerverzeichnis übernommen wurden. Die übliche Frist von drei Wochen vor der Wahl, bis wann die Wähler benachrichtigt werden müssen, ist für viele Gemeinden unerreichbar.
**Keine Zeit zu verlieren**
Das Bundesinnenministerium könnte die Situation durch eine Verordnung entschärfen und die Frist verkürzen. Jedoch muss auch hierbei berücksichtigt werden, dass es nicht nur um den Druck von der Handelnden Person geht, sondern auch darum, dass die erforderlichen Korrekturen und die Lieferung durch die Druckereien eingehalten werden müssen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Hürden wie die Einhaltung von Stichtagen.
**Mehr Wissen: Wahlbenachrichtigungskarte**
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist ein wichtiges Dokument, das an alle wahlberechtigten Personen verschickt wird. Sie informiert diese über ihre Wahlrechte und -pflichten. Eine aktuelle Definition finden Sie auf Wikipedia: