Ergebnisse aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. November 2024
15.11.2024 13:00
37 Schulen im Landkreis erhalten Schulsozialarbeit
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 unter anderem die Förderung der Schulsozialarbeit im Jahr 2025 an 37 Standorten im Kreisgebiet beschlossen.
Mit dem Beschluss stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses den Projekten sowie den Finanzierungsanteilen des Landkreises für das Haushaltsjahr 2025 zu. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Landkreis vor, die zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von circa 2,6 Millionen Euro mit Landkreismitteln in Höhe von etwa 330.000 Euro zu decken und somit den fehlenden Bedarf an Landesmitteln in Höhe von knapp 67.000 Euro vorerst auszugleichen.
Zukünftig werden damit neue Fachkräfte der Schulsozialarbeit an den Schulen Gymnasium Wilsdruff, Schiller-Gymnasium Pirna, Grundschule Lessing in Freital-Potschappel sowie der Lindgren-Grundschule Heidenau tätig sein.
Der Jugendhilfeausschuss hat zudem beschlossen, dass am Schiller-Gymnasium Pirna zukünftig die Schulsozialarbeit durch den Projektträger HANNO e. V. umgesetzt werden soll.
Weiterführung der Produktionsschulen ab 2025 gesichert
Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Kofinanzierung von drei Produktionsschulen, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF-Plus) finanziert werden. Es handelt sich um die Produktionsschulen „Stellwerkstatt“ der AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in Wehlen, „Der Hofladen“ des CJD Sachsen e. V. in Heidenau und „AMPROS“ der AMS Jugend und Bildung GmbH in Freital/Dippoldiswalde mit jeweils 24 Jugendlichen. Die Projektlaufzeit der Produktionsschulen erstreckt sich insgesamt über zwei Jahre auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.
Kofinanzierung alternativer Lernangebote für Kinder und Jugendliche beschlossen
Für die Jahr 2025 und 2026 wurde eine fünfprozentige Kofinanzierung des Landkreises der ESF-geförderten Projekte „Alternative Lernangebote“ beschlossen. Die ASG – Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Pirna, hatte für den Wirkungsbereich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwei Projektanträge gestellt und beantragte für das Projekt „Step by Step@school“ (Umsetzungsort: Oberschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ Pirna) sowie für das Projekt „Step by Stey - Schritt für Schritt die eigene Zukunft gestalten“ eine Kofinanzierung des Landkreises. Mit der Kofinanzierung will der Landkreis temporär dabei unterstützen, aktiver und passiver Schulverweigerung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis zu begegnen.
Maßnahmenplan für das landkreisfinanzierte Grundangebot für 2025 bleibt bestehen
Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25. April 2024 zur Fortschreibung der Maßnahmenplanung im landkreisfinanzierten Grundangebot für die Leistungen nach §§ 11 bis 14, 16 SGB VIII für das Jahr 2025 sowie zur beabsichtigten Mittelbereitstellung behält seine Gültigkeit.
Auf Antrag der Fraktion SPD/Die Grüne wurde eine geplante Vorlage mit dem Ziel einer Beschlussfassung zum Ergebnis einer erneuten Prüfung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 25. April 2024 von der Tagesordnung genommen.
Grund der erneuten Befassung war die Petition zur drohenden Schließung des Jugendtreffs „Hafenkante“ in Freital Potschappel. Der Petitionsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2024 den Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Maßnahmenplanung noch einmal zu prüfen. Dies ist vorberatend im Unterausschuss Jugendhilfeplanung erfolgt.
Maßnahmenplan für das landkreisfinanzierte Grundangebot für 2026 mit Änderung beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 die Maßnahmenplanung für das landkreisfinanzierte Grundangebot für das Jahr 2026 mit einem beschlossenen Änderungsantrag der Fraktion SPD/Die Grüne auf den Weg gebracht. Mit dem Änderungsantrag wurde eine Verschiebung des Budgets zugunsten des ländlichen Raumes beschlossen. Die Städte Pirna und Freital können im Hinblick auf die präventive Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung damit nur mit einer geringen Erhöhung des Budgets rechnen. Insgesamt kam es mit dem Änderungsantrag lediglich zu einer Verschiebung von sogenannten Vollzeitäquivalenten als Berechnungsgrundlage bei gleichbleibendem Budget in den einzelnen Sozialräumen.
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