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Bundeskanzler unterstützt Gesetzesvorstoß zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche

**Kurz gesagt:** Die Bundesregierung plant eine Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, um Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche zu legalisieren.

In Deutschland gibt es seit langem Kontroversen über die Rechtslage von Schwangerschaftsabbrüchen. Jetzt will die Bundesregierung eine Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches vorantreiben, um Abbrüche bis zur zwölften Woche zu legalisieren.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für den Gesetzesvorstoß ausgesprochen und als SPD-Abgeordneter unterschrieben. Der Paragraf 218 regelt derzeit die Rechtslage für Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche, bei denen die Frau sich vorher beraten lassen muss. Wenn medizinische Gründe oder eine Vergewaltigung vorliegen, bleibt ein Abbruch auch ohne Strafe möglich.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden und die Pflicht zur Beratung bleibt bestehen. Die Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung würde entfallen. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen.

Die Bundesregierung argumentiert, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen von ungewollt schwangeren Frauen entkriminalisiert werden sollten. Die Opposition hingegen warnt vor einem gesellschaftspolitischen Großkonflikt und kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung.

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**Mehr Wissen:**

Paragraf 218
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> **Was ist das?**
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> Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches regelt die Rechtslage von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.
>
> **Weitere Informationen:** [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Abtreibung_in_Deutschland)