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Grundsteuer-Reform: Neue Werte in Leisnig ab Januar 2025

Hier ist ein News-Artikel für leisnig-online.de:

**Grundsteuer reformiert: Neuordnung bringt Erleichterungen für Grundstückseigentümer**

Die Reform der Grundsteuer ist in Deutschland in vollem Gange. Der alte Einheitswert von 1935 wurde als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung war erforderlich. Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Grundstücke in Leisnig einheitlich erfasst und bewertet, was eine Vereinfachung der Nutzerbesteuerung bedeutet. Eigentümer von kommunalen Grundstücken, wie beispielsweise Garagenbesitzern, fallen nicht mehr unter die Steuerpflicht.

**Der Hebesatz in Leisnig erhöht**

Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Hebesatz für die Grundsteuer neu festgesetzt. Im Jahr 2022 lag dieser im Durchschnitt bei 391 Prozent, wobei es auch Werte von bis zu 1.050 Prozent gab. In Leisnig war der Hebesatz bislang auf 450/100 festgesetzt und wurde nun auf 470/100 vorgeschlagen.

**Messbeträge gehen zurück**

Die Messbeträge für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) sind bereits gesunken. Während sie 2024 noch bei 295.560 Euro lagen, wurden sie 2025 auf 240.134 Euro reduziert. Dies bedeutet eine Ersparnis von etwa 55.426 Euro. Auch die Messbeträge für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) sanken um rund 5.000 Euro.

**Neue Bescheide an Eigentümer verschickt**

Die Stadt Leisnig wird im kommenden Jahr die neuen Bescheide an die Eigentümer verschicken, wodurch eine klare Orientierung über die neuen Grundsteuerwerte gegeben wird.