BGH-Urteil: Betreiber haftet bei Schäden in der Waschanlage
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür der Betreiber haften. Das urteilte der BGH in Karlsruhe. Ausschlaggebend ist, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Von P. Raillon.
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