Rassehunde im Fokus: Voraussetzungen und Konsequenzen bei gefährlichen Hunden
**Für Eilige**
In Kürze ist es wichtig zu wissen, dass das Halten gefährlicher Hunde in Deutschland strenge Vorschriften unterliegt und dass nicht jeder Hund, der mal gebissen hat, automatisch als gefährlich eingestuft wird.
**Rassehunde im Fokus: Voraussetzungen und Konsequenzen bei gefährlichen Hunden**
Der Landkreis Meißen hat ein umfassendes Regelwerk zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden entwickelt. Hier sind die wichtigsten Fakten:
In Deutschland gibt es zwei Wege, einen Hund als gefährlich einzustufen: entweder weil er einer bestimmten Rasse angehört oder weil er nachweislich aggressives Verhalten gezeigt hat. Die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier gelten in diesem Zusammenhang als möglicherweise unangemessen aggressiv. Um einen Hund dieser Rassen zu halten, benötigt man eine Erlaubnis.
Für die Haltung von gefährlichen Hunden sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein, eine Haftpflichtversicherung besitzen und nachweisen, dass der Hund in verhaltensgerechten Räumlichkeiten gehalten wird. Ein Wesenstest kann helfen, die Gefährlichkeitsvermutung zu widerlegen.
Im Landkreis Meißen sind momentan 70 Hunde aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Viele von ihnen haben jedoch einen positiven Wesenstest absolviert und können damit ihre Auflagen reduzieren. Bei negativ auffälligem Verhalten müssen die Halter jedoch eine Erlaubnis vom Kreispolizeibehörde einholen oder die Haltung aufgeben.
**Mehr Wissen:**
[Mehr zur Wikipedia-Seite "American Staffordshire Terrier"]
Das American Staffordshire Terrier ist eine Hunderasse, die im Laufe der Geschichte zum Symbol für Aggression und Gefahr geworden ist. Tatsächlich handelt es sich um einen intelligenten und freundlichen Hund, der als Familienhund perfekt geeignet ist, vorausgesetzt man kennt seine Bedürfnisse und beachtet die Vorschriften.