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Anwohnerparkgenehmigungen für 2025 – Verwaltung bittet, Zahlweise per SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen

Ab dem Jahr 2025 werden die Parkberechtigungen für Anwohner der Innenstadt, Altstadt und Fußgängerzone digitalisiert.
Das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges wird im System erfasst und bei Kontrollen durch das Ordnungsamt per Smartphone geprüft.Anwohner, die nur ein Fahrzeug nutzen, erhalten für das kommende Jahr nur noch einen Bescheid, jedoch keine Parkkarte mehr.Bewohner, welche mehrere Fahrzeuge nutzen, erhalten weiterhin eine Parkkarte mit aufgedrucktem Kennzeichen und müssen diese im abgestellten Fahrzeug hinterlegen.Die Gebühr wird bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens bis zum 31.01.2025 abgebucht. Die Stadtverwaltung Pirna bittet darum, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen oder die Gebühr für die Parkgenehmigung vorab zu überweisen.  Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auch jetzt noch jederzeit möglich. Ein entsprechender Vordruck ist unter Pirna.de -> Rathaus online -> Dienstleistungen A-Z -> SEPA-Lastschriftmandat zu finden.Eine Überweisung der Parkgebühr kann unter Angabe des Namens und der Parkkartennummer im Verwendungszweck vorab auf das Konto der Großen Kreisstadt Pirna erfolgen:Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN DE72 8505 0300 3000 0004 52 BIC OSDDDE81XXX.Der Bescheid bzw. die Parkkarten werden bis Ende Dezember zugesendet. Sollte der Versand bis zu diesem Datum nicht erfolgt sein, wird darum gebeten, sich umgehend im Bürgerbüro der Stadt Pirna zu melden.Falls eine Parkgenehmigung im Jahr 2025 nicht mehr benötigt wird, sollte bis spätestens 10. Dezember 2024 ein Widerruf erfolgen.Eine Beschäftigtenparkkarte kann während der Sprechzeiten des Bürgerbüros im Rathaus oder über die E-Mail-Adresse buergerbuero@pirna.de mit Angabe der Parkkartennummer, des Kfz-Kennzeichens sowie Mitteilung des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit der sofortigen Bar- oder EC-Kartenzahlung vor Ort oder eine Versendung der Parkkarte nach Überweisung der Gebühr.Die Kosten für die Parkkarten betragen im Jahr 2025:für Bewohnerparkkarten: 30 Euro im Jahrfür sonstige Ausnahmegenehmigungen:  25 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen)für weitere Ausnahmegenehmigungen: 30 Euro im Monat (gilt auf allen ausgewiesenen Bewohnerstellflächen und auf den mit Parkuhren und Parkautomaten bewirtschafteten Stellflächen entsprechend der Höchstparkdauer)Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bei Fragen und Anliegen telefonisch unter 03501 556 368 oder unter der E-Mail-Adresse buergerbuero@pirna.de zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:Montag, Mittwoch, Freitag         8 - 12 UhrDienstag, Donnerstag                   8 - 19 UhrHinweis:Mit dem Erwerb einer der o.g. Genehmigungen ist kein Anspruch verbunden, sein Fahrzeug auf jeden Fall im entsprechenden Gebiet abstellen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität, insbesondere in der Altstadt, muss jeder Inhaber einer solchen Genehmigung damit rechnen, keinen geeigneten und zugelassenen Platz zu finden. Das Abstellen des Kraftfahrzeuges auf einer nicht freigegebenen Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.