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Drunter und drüber im Schießkeller

Vor dem Landgericht Münster muss sich ein Waffenhändler für den fahrlässigen Umgang mit der Pistole verantworten, mit der in Norwegen eine Metelenerin getötet wurde. Der Umgang mit Waffen im Schießkeller des Geschäfts war teils ungeregelt.