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Beamter kämpft gegen Innenministerium um Sonderurlaub für AfD-Tätigkeit

**Kurz gesagt:**
Ein Polizeibeamter kämpft um seinen Sonderurlaub, um in der AfD-Landtagsfraktion tätig zu sein und stellt dabei die Freiheit demokratischer Grundordnung gegen das Recht des Beamten auf Urlaub.

**Inhalt:**

Der Thüringer Innenministerium hatte einen Polizeibeamten von seinem Sonderurlaub abgelehnt, um in der AfD-Landtagsfraktion tätig zu sein. Das Ministerium argumentierte, dass das Interesse am Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung über das Recht des Beamten auf Urlaub für diese Tätigkeit geht. Der Polizeibeamte und sein Anwalt sehen dies jedoch anders und behaupten, dass die Versagung von Unterstützung für einzelne Fraktionen aus politischen Gründen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Sie argumentieren weiterhin, dass der Thüringer Verfassungsschutz und insbesondere dessen Präsident Stephan Kramer eine verfassungsfeindliche Grundhaltung der AfD nicht feststellen können.

Der Fall ist brisant, da es um die Frage geht, ob ein Beamter aus politischen Gründen von seinem Sonderurlaub abgehalten werden kann. Der Polizeibeamte hat bereits einen Rechtsstreit mit dem Innenministerium um eine Auswahlliste für eine Beförderung gewonnen und muss nun seinen Dienst in der Thüringer Polizei tun, bevor er die Entscheidung über den Sonderurlaub erhält.

**Mehr Wissen:**
**Verfassungsfeindliche Grundhaltung**: Mehr Informationen auf Wikipedia unter [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit](https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsfeindlichkeit)