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Vogtland-Mord: Täter wegen Schizophrenie zu unbestimmter Zeit in Psychiatrie untergebracht

**"F ür Eilige: Täter wegen Mordversuchs in Psychiatrie untergebracht und Schuldunfähigkeit festgestellt"**

Das Vertrauen einer Familie und die Tragödie, die daraus erwachsen kann. Ein Mann wurde wegen eines Mordversuchs verurteilt, aber seine Strafe war nicht eine Haftstrafe, sondern stattdessen eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

**Die Tat**

Im Januar dieses Jahres ereignete sich ein furchtbarer Vorfall im Vogtland. In der Ortschaft Mylau wurde ein 36-jähriger Landsmann von einem 26-jährigen Mann, der unter paranoider Schizophrenie leidet und Tschetschene ist, mehrfach mit einem Messer eingestochen. Der Angreifer war mit seiner Familie in einem Auto unterwegs, als er auf den Fahrer einstach.

**Der Prozess**

Das Landgericht Zwickau verurteilte den 26-Jährigen wegen Totschlags. Allerdings stellte das Gericht auch die Schuldunfähigkeit des Angreifers fest. Das bedeutet, dass der Mann aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht verantwortlich für seine Handlungen ist. Trotzdem wird er jedoch als gefährlich für die Allgemeinheit angesehen und musste in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung untergebracht werden.

**Die Folgen**

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Mann, seine Familie und die Gesellschaft im Allgemeinen. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bedeutet, dass der Mann nicht in Freiheit leben kann und dass er psychologische Behandlung benötigt.

**Mehr Wissen:**
[Mehr über **psychische Erkrankungen**](https://de.wikipedia.org/wiki/Psychische_Erkrankung)