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BND-Befugnisse bei Cyberaufklärung teils verfassungswidrig

Der Bundesnachrichtendienst darf bei Cyberspionage und Cybersabotage mit ausländischer Beteiligung tätig werden. Dafür bekam er 2015 neue gesetzliche Möglichkeiten. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gehen teils zu weit.