Fördermittelbescheid zur Umnutzung der Alten Schule in Struppen
13.11.2024 12:15
Am Investitionsobjekt Alte Schule Struppen trafen sich Landrat Michael Geisler und Bürgermeister Michael Sachse zur Übergabe eines Fördermittelbescheids für die Gemeinde Struppen. Mit Hilfe des Bescheids wird das Vorhaben „Umnutzung der ehemaligen Schule zum Ärztehaus – 1. Bauabschnitt“ mit dem Ziel realisiert, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Angesichts der zunehmend schwierigen ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum soll mit dem neuen Ärztehaus eine deutliche Verbesserung der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung in Struppen und den umliegenden Ortsteilen in den Bereichen der Zahnmedizin, Allgemeinmedizin sowie auch der physiotherapeutischen Behandlung stattfinden.
„Mit der Sanierung wird ein bedeutender Schritt unternommen, um älteren Menschen eine wohnortnahe medizinische Versorgung zu ermöglichen“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Gleichzeitig soll das Ärztehaus die Attraktivität des ländlichen Raums steigern und so Anreize für junge Personen oder Familien schaffen, sich hier anzusiedeln oder zu bleiben.“
Die Alte Schule in Struppen wurde um 1961 auf den Kellermauern eines Altgebäudes errichtet. Der zweigeschossige Massivbau ist teilunterkellert und besteht aus Ziegelmauerwerk mit Betondecken und einem Satteldach, das auf einem Holzdachstuhl ruht und mit Tondachsteinen gedeckt ist. Nachdem der Schulbetrieb in den 1990er Jahren eingestellt wurde, befindet sich das Gebäude in einem zunehmend sanierungsbedürftigen Zustand.
Im ersten Bauabschnitt werden das Erd- und Kellergeschoss, einschließlich aller Installationen, umfassend ausgebaut. Geplant sind der Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Austausch aller Fenster, die Trockenlegung des Gebäudes sowie lärmintensive Arbeiten im Obergeschoss wie Abrissarbeiten an Wänden und Böden. Zudem wird ein Aufzug eingebaut, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
Die Förderung in Höhe von 500.000 Euro erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und wird zu 60 % vom Bund und zu 40 % vom Freistaat Sachsen finanziert. Eigenmittel in Höhe von etwa 275.000 Euro bringt die Gemeinde selbst ein.
Diese Steuermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
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