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Sächsischer Landtag: Neuer Ablauf für Debatten, Fragen und Ministerbefragungen

Für Eilige: Der neue sächsische Landtag hat seine Geschäftsordnung grundlegend überarbeitet. Dazu gehören nicht nur kleinere Anpassungen wie die Erweiterung des Verhaltensappells für Abgeordnete, sondern auch tiefgreifende Änderungen im Bereich der Debatten und Fragestunden. Mit dem Ziel, mehr Transparenz und ein besseres Funktionieren zu schaffen, wurden zahlreiche Regelungen geändert.

Der neue sächsische Landtag ist gerade losgelaufen. Nach dem 1. Oktober hat die Geschäftsordnung eine grundsätzliche Überarbeitung erfahren. Der vierfache Vizepräsident und das Hauptausschuss, bestehend aus 21 Mitgliedern, sind nur einige der Neuerungen. Es gibt nun regelmäßige Befragungen von Ministerien und Ministern, die durch straffere Zeitplanung unterstützt werden sollen.

Debatten im sächsischen Landtag können ab sofort auch mit Zwischenfragen und -bemerkungen durchgeführt werden. Außerdem ist eine maximal 30-minütige Fragestunde vorgesehen, bei der jeder Abgeordnete direkt an die Staatsregierung herantreten kann. Fraktionslose Abgeordnete können nun ebenfalls auf dieses Mittel zurückgreifen.

Während der Debatten stehen nun offiziell auch Zwischenfragen und -bemerkungen zur Verfügung. Auch fraktionslose Abgeordnete können darauf zurückgreifen. Jedes neu gewählte Parlament verfügt nun über alle Verfahrensrechte, sodass sich dieser Vorfall – zumindest theoretisch – hierzulande nicht wiederholen kann.

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Vizepräsident
https://de.wikipedia.org/wiki/Vizepräsident