Auftrag für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November die Fortschreibung eines Teils des Jugendhilfeplans beauftragt. Damit soll für die Jahre 2027 bis 2032 die planerische Grundlage geschaffen werden für die Förderung von Angeboten und Einrichtungen im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie.\n\nDer Planungsprozess verläuft in mehreren Abschnitten und sieht eine umfangreiche Beteiligung von freien Trägern und Fachkräften sowie der Kommunen vor. Um auch die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien im Landkreis Mittelsachsen angemessen zu berücksichtigen, sind darüber hinaus digitale Umfragen und Gesprächsrunden geplant. Als eine Herausforderung wird der gesetzlich neu formulierte Anspruch an eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gesehen. Angebote und Leistungen sollen demnach so geplant werden, dass junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden können. Hier gilt es gemeinsam mit Betroffenen und freien Trägern die entsprechenden Bedarfe zu ermitteln und notwendige Vorhaben auf den Weg zu bringen. Bis zur Jahresmitte 2026 soll der Planungsprozess abgeschlossen sein und der Planentwurf dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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